Für Hausverwaltungen
Malerbetrieb für Hausverwaltungen in Bonn und Bornheim
Als Hausverwaltung brauchen Sie einen Malerbetrieb, der Termine hält, mit Mietern freundlich umgeht und Angebote liefert, die Sie ohne Rückfragen an Eigentümer weitergeben können. Genau so arbeite ich.
Leidenfrost Malermeisterbetrieb ist ein Meisterbetrieb für Maler- und Lackiererarbeiten aus Bornheim-Walberberg. Ich übernehme für Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und private Vermieter Treppenhäuser, Wohnungen nach Mieterwechsel, Fassaden und Kellerräume in Bonn, Bornheim, Brühl, Wesseling, Alfter und Umgebung. Ihr Ansprechpartner ist Joshua Leidenfrost, Maler- und Lackierermeister.
Leistungen für Hausverwaltungen
- Renovierung nach Mieterwechsel
- Wände und Decken streichen, alte Tapeten entfernen, Türen und Heizkörper lackieren – damit die Wohnung zum Übergabetermin bezugsfertig ist. Weitere Gewerke koordiniere ich mit Partnerbetrieben.
- Treppenhäuser
- Strapazierfähige, scheuerbeständige Anstriche für Wände und Sockelzonen, dazu die Lackierung von Geländern, Handläufen und Wohnungseingangstüren.
- Fassaden von Mehrfamilienhäusern
- Untergrundprüfung, Reinigung, Rissanierung und ein Farbsystem, das zu Putz und Wetterseite passt – einschließlich Abstimmung des Gerüsts.
- Lackierarbeiten
- Heizkörper, Stahlzargen, Kellertüren, Briefkastenanlagen und Geländer: Rost entfernen, grundieren, neu lackieren.
- Keller und Gemeinschaftsflächen
- Staubbindende Bodenbeschichtungen für Keller, Fahrradräume und Garagen sowie helle, pflegeleichte Wandanstriche.
- Schäden beseitigen
- Nach Wasserschäden oder Beschädigungen: Flecken absperren, Untergrund ausbessern und so streichen, dass keine Ansätze sichtbar bleiben.
So läuft ein Auftrag ab
- Anfrage
- Sie schicken mir Objektadresse, den betroffenen Bereich und einen Ansprechpartner vor Ort – per E-Mail an info@malermeister-jl.de oder telefonisch. Ich melde mich innerhalb von zwei Werktagen.
- Besichtigung
- Ich sehe mir das Objekt an, nehme Maße auf und halte den Zustand fest.
- Angebot
- Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit Einzelpositionen nach Aufmaß, auf Wunsch getrennt nach Wohnung, Treppenhaus oder Objekt.
- Mieter informieren
- Bei Arbeiten im bewohnten Haus bereite ich einen Aushang mit Zeitraum und Ablauf vor, den Sie freigeben. Termine in Wohnungen stimme ich auf Wunsch direkt mit den Mietern ab.
- Ausführung
- Abschnittsweise, damit Treppenhaus und Zugänge nutzbar bleiben. Abends ist die Baustelle sauber.
- Abnahme und Rechnung
- Gemeinsame Abnahme mit Ihnen oder dem Hausmeister. Die Rechnung kommt pro Objekt oder Wohnung, mit ausgewiesenem Arbeitsanteil.
Treppenhäuser im bewohnten Haus streichen
Das Treppenhaus ist der meistgenutzte Raum eines Mehrfamilienhauses und der erste Eindruck für Mieter und Interessenten. Deshalb setze ich hier Farben mit hoher Nassabriebbeständigkeit ein (Klasse 1 oder 2 nach DIN EN 13300), die sich feucht reinigen lassen. Im Sockelbereich, wo Kinderwagen, Fahrräder und Umzugskartons anstoßen, ist eine besonders robuste Beschichtung sinnvoll.
Gearbeitet wird von oben nach unten und abschnittsweise. Das Treppenhaus bleibt die ganze Zeit begehbar, frisch gestrichene Bereiche sind gekennzeichnet. Wie lange es dauert, hängt von der Zahl der Etagen, dem Zustand und den Lackierarbeiten an Geländer und Türen ab – den Zeitraum nenne ich im Angebot.
Renovierung nach Mieterwechsel
Zwischen Auszug und Neuvermietung zählt jeder Tag Leerstand. Je früher ich den Auszugstermin kenne, desto besser kann ich die Arbeiten einplanen. Ideal ist eine Besichtigung kurz vor oder bei der Wohnungsabnahme: Dann sehen wir gemeinsam, was zu tun ist, und Sie haben das Angebot vorliegen, wenn die Schlüssel zurück sind.
Wer die Schönheitsreparaturen trägt, hängt vom Mietvertrag ab – das klären Sie mit dem Eigentümer oder Ihrer Rechtsberatung. Ich weise Schönheitsreparaturen, Schadensbeseitigung und Modernisierung im Angebot getrennt aus, damit die Kosten richtig zugeordnet werden können.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften
Bei Gemeinschaftseigentum wie Treppenhaus oder Fassade entscheidet die Eigentümerversammlung. Mein Angebot ist so aufgebaut, dass es als Beschlussvorlage taugt: klare Positionen, benanntes Material, Ausführungszeitraum. Auf Wunsch erstelle ich Varianten, etwa einen reinen Neuanstrich und eine Variante mit Lackierung von Geländer und Türen.
Häufige Fragen
Beides. Ein einzelnes Treppenhaus oder eine Wohnung nach Mieterwechsel ist genauso willkommen wie ein ganzes Objekt. Größere Objekte plane ich abschnittsweise.
Ja. Treppenhäuser streiche ich abschnittsweise, Zugänge bleiben frei. Den Zeitraum kündigen wir vorher per Aushang an.
Das hängt von der Auslastung ab. Sprechen Sie mich an, sobald der Auszugstermin feststeht – dann plane ich die Arbeiten so, dass die Wohnung zum vereinbarten Termin fertig ist.
Wie Sie es brauchen. Auf Wunsch trenne ich Angebot und Rechnung nach Wohnung, Treppenhaus oder Objekt und gebe Ihre Objekt- oder Auftragsnummer an.
Ja. Auch Vermieter mit einer oder wenigen Wohnungen unterstütze ich bei Mieterwechsel, Treppenhaus oder Fassade.
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